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Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe 6/2016

09.12.2016 | Panorama

Delegierbare Leistung

Arbeitszeugnis nicht zwingend Chefsache

verfasst von: Martin Wortmann

Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 6/2016

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Auszug

_ Auch in einer Arztpraxis muss die Chefin ein Arbeitszeugnis nicht selbst unterschreiben. Sie hat die Möglichkeit, stattdessen einen „Personalleiter" mit dieser Aufgabe zu beauftragen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem vor Kurzem veröffentlichten Urteil (Az.: 1 Ta 68/16). Zweck eines Zeugnisses sei es demnach, dem Arbeitnehmer selbst ebenso wie seinen potenziellen künftigen Arbeitgebern Aufschluss über die Beurteilung zu geben. Dafür sei nicht zwingend eine Unterschrift der Chefin nötig, so die Richter. …
Metadaten
Titel
Delegierbare Leistung
Arbeitszeugnis nicht zwingend Chefsache
verfasst von
Martin Wortmann
Publikationsdatum
09.12.2016
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
gynäkologie + geburtshilfe / Ausgabe 6/2016
Print ISSN: 1439-3557
Elektronische ISSN: 2196-6435
DOI
https://doi.org/10.1007/s15013-016-1059-x

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