Der retinale Arterienverschluss
Der retinale Arterienverschluss ist eine der wenigen visusbedrohenden ophthalmologischen Erkrankungen ohne wirksame Therapie. Typisch ist der einseitige, akute, schmerzlose und anhaltende Visusverlust. Eine augenärztliche Behandlungspflicht besteht nicht, es kann allerdings eine intravenöse Lysetherapie innerhalb der ersten 4,5 h nach Verschlussereignis versucht werden. Die Patienten sollten notfallmäßig in einer internistischen oder neurologischen Klinik aufgenommen werden, da ein erhöhtes Risiko für weitere embolische Ereignisse besteht. Auch wenn das Risiko einer zugrunde liegenden Riesenzellarteriitis gering ist, sollte diese immer berücksichtigt werden.