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04.01.2019 | Kardiologie | Nachrichten

Neue Weiterbildungsordnung

Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT: Ein wichtiges Anliegen der DGK wird nun umgesetzt!

verfasst von: Philipp Grätzel

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Es ist vollbracht: Der Vorstand der Bundesärztekammer hat die einjährige Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT mit Weiterbildung durch einen Radiologen oder Kardiologen in der Musterweiterbildungsordnung verankert. Damit wurde ein wichtiges und langjähriges Anliegen der DGK gesundheitspolitisch umgesetzt.

Bisher mussten Kardiologen, die sich im Bereich Kardio-MRT spezialisieren wollten, in den meisten Kammerbezirken eine zweijährige Zusatz-Weiterbildung in Vollzeit beim Radiologen absolvieren.  Diese Weiterbildung umfasste MRT-Untersuchungen an allen Organen, nicht nur Herzuntersuchungen. 

Aber bereits vor einigen Jahren wagte die Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die Kardiologin Dr. Simone Heinemann-Meerz, kraft Amtes auch Mitglied des Vorstands der Bundesärztekammer, einen innovativen Vorstoß: Sie initiierte auf Landesebene in Sachsen-Anhalt eine einjährige Zusatz-Weiterbildung „Kardiale Magnetresonanztomographie („Kardiale MRT“).

Das Besondere: Diese Zusatzweiterbildung konnte und kann bei einem weiterbildungsbefugten Radiologen oder Kardiologen erworben werden. Drei weitere Landesärztekammern zogen nach – Thüringen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Speziell in Baden-Württemberg hatten Prof. Dr. Vinzenz Hombach aus Ulm, Prof. Dr. Udo Sechtem aus Stuttgart und DGK-Präsident Prof. Dr. Hugo Katus aus Heidelberg aufgrund ihrer ausgewiesenen Kompetenz auf dem Gebiet der Kardio-MRT Überzeugungsarbeit geleistet.

Kritik und Unterstützung beim Deutschen Ärztetag

„Für die DGK war es schon lange ein Anliegen, die Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT nach dem Modell Sachsen-Anhalt in ganz Deutschland verfügbar zu machen“, betonte Prof. Dr. Karl Werdan, Halle (Saale), von der Task Force Weiterbildungsordnung der Akademie (Vorsitzender Prof. Dr. Norbert Frey) der DGK. Beim Deutschen Ärztetag in Erfurt kam man diesem Ziel einen großen Schritt näher: Der Antrag auf Schaffung einer Zusatzweiterbildung Kardio-MRT – eingebracht für die DGK von Prof. Dr. Reinhard Griebenow – wurde im Plenum diskutiert und an die Bundesärztekammer zur weiteren Befassung zurückgegeben.

„Es gab natürlich kritische Stimmen aus den Reihen der Radiologen, aber wir haben beim Ärztetag auch große Zustimmung erfahren“, betonte Werdan. Die Sache war insofern ein Präzedenzfall, als mit dem Herzen zum ersten Mal im Bereich MRT ein Organ aus dem alleinigen Zuständigkeitsbereich der Radiologie herausgelöst werden sollte. „Dabei ging und geht es uns nicht darum, uns von den Radiologen abzukoppeln. Wir arbeiten sehr kooperativ zusammen. Es macht aber einfach keinen Sinn, wenn insbesondere die größeren Kardio-MRT-Zentren unter kardiologischer Leitung nicht auch weiterbilden dürfen.“

Kardiologen hatten gute Argumente

Im Anschluss an den Ärztetag haben Kardiologen bei allen Landesärztekammern Überzeugungsarbeit geleistet, um in der auf November 2018 terminierten Vorstandssitzung der Bundesärztekammer eine Mehrheit für eine Änderung der Musterweiterbildungsordnung zu bekommen. Ein wichtiges Argument dabei war, dass das Modell nicht völlig neu war, sondern bereits in mehreren Ärztekammern erfolgreich angewandt wurde. Die DGK-Vertreter haben auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Kardiologen in Kardio-MRT-Labors europaweit die dominante Berufsgruppe sind und viel publizieren, dass für die Auswertung von Kardio-MRTs umfangreiche kardiologische Fachkenntnisse erforderlich sind und dass auch aufgrund der speziellen Weiterbildungssituation in Deutschland zu wenige Kardiologen mit der Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT ausgebildet werden.

Diese Argumente haben letztlich überzeugt: In seiner Sitzung im November hat der Vorstand der Bundesärztekammer mehrheitlich beschlossen, in die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) neben der bereits existierenden zweijährigen Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie nun auch die einjährige Zusatz-Weiterbildung Kardiale Magnetresonanztomographie gemäß den Vorschlägen der DGK aufzunehmen. Damit wurde nun die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich künftig bundesweit nicht nur Radiologen, sondern auch Kardiologen in der Kardio-MRT weiterbilden können.

Auch in der Facharztweiterbildung wird die Bildgebung gestärkt

 „Jetzt muss das noch in den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern verankert werden, am besten durch engagierte Mitarbeit von Kardiologen in den Ärztekammern“, so Werdan. Hier ist insbesondere bei den Ärztekammern, die in der Vorstandssitzung der Bundesärztekammer dagegen gestimmt haben, weitere Überzeugungsarbeit nötig. DGK-Präsident Katus geht in puncto Ärztekammer-Engagement mit gutem Beispiel voran: Er wurde wieder in die Bezirksärztekammer Nordbaden gewählt.

Die Zusatz-Weiterbildung Kardio-MRT ist nicht die einzige Neuerung mit Bezug zur Kardio-Bildgebung in der MWBO. Auch in der Facharztweiterbildung „Innere Medizin und Kardiologie“ wurde die kardiologische Bildgebung tiefer verankert. „Kardio-MRT und Kardio-CT sind jetzt fester Bestandteil dieser Weiterbildung“, so Werdan. Konkret muss nachgewiesen werden, dass 40 bzw. 50 Indikationen zur Kardio-MRT bzw. Kardio-CT gestellt und die Befunde interpretiert wurden und dass an 10 Kardio-MRT-Untersuchungen und -Befunderstellungen mitgewirkt wurde.

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