Ein Krankenhaus hat kein Anspruch auf Leistungen einer Betriebsschließungsversicherung wegen vorgehaltener Klinikbetten während der Corona-Pandemie, so ein Gericht. Denn die angeordnete Maßnahme diente der Vorsorge.
19.07.2023 | Klinik aktuell | Nachrichten