Erschienen in:
01.02.2010 | Leitthema
Akute Gehörschäden durch extrem hohe Schalldruckpegel
verfasst von:
Dr. M. Liedtke
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 2/2010
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Zusammenfassung
Im „Merkblatt zu der Berufskrankheit Nr. 2301 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung: Lärmschwerhörigkeit“ ist zu lesen, dass Schallereignisse mit einer Intensität von mehr als 137 dB (C) zu direkten mechanischen Schäden des Innenohrs führen können. Bislang wurde bei der Gefährdung durch Geräusche mit extrem hohen Spitzenpegeln zwischen Prävention und tatsächlichem Schädigungspotenzial unterschieden: Im Bereich der Prävention galt der unbewertete Spitzenschalldruckpegel von 140 dB [nun nach LärmVibrationsArbSchV: 137 dB(C,peak)] als Auslöseschwelle für Maßnahmen; dagegen wurden tatsächliche Gehörschäden erst ab 150–160 dB festgestellt. Dieser Beitrag stellt den aktuellen Erkenntnisstand zusammen und zeigt, dass es im Bereich der hier angesprochenen Ursachen für akute Gehörschäden insbesondere bezüglich der im Merkblatt angeführten Literatur keine wissenschaftlich fundierten, neuen Erkenntnisse gibt.