Eine Ärztin war in einer urologischen Praxis zunächst als Weiterbildungsassistentin tätig. Anschließend war sie weiter in der Praxis angestellt, was den Zulassungsgremien jedoch nicht angezeigt wurde. Sie unterschrieb mehrfach Verordnungen, die zwar mit einem Stempel des Praxisinhabers versehen, aber eben nicht von diesem selbst unterschrieben worden waren. Daraufhin beantragte die AOK Hessen die Festsetzung eines sonstigen Schadens in der respektablen Höhe von 475.018,09 €. Gegen diese Forderung ging der Praxisinhaber gerichtlich vor.
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Wie stark Menschen mit fortgeschrittenem NSCLC von einer Therapie mit Immun-Checkpoint-Hemmern profitieren, hängt offenbar auch davon ab, wie sehr die Diagnose ihre psychische Verfassung erschüttert
Ein bispezifischer Antikörper formiert gezielt eine Armee neutrophiler Granulozyten gegen Krebszellen. An den Antikörper gekoppeltes TNF-alpha soll die Zellen zudem tief in solide Tumoren hineinführen.
Fast ein Viertel der Personen mit mäßig dysplastischen Stimmlippenläsionen entwickelt einen Kehlkopftumor. Solche Personen benötigen daher eine besonders enge ärztliche Überwachung.
Bei Menschen mit Typ-2-Diabetes sind die Chancen, einen Myokardinfarkt zu überleben, in den letzten 15 Jahren deutlich gestiegen – nicht jedoch bei Betroffenen mit Typ 1.
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