Erschienen in:
26.02.2019 | Strahlenschutz | Informationstechnologie und Management
Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung?
verfasst von:
PD Dr. Michael Walz, Dr. Michael Wucherer, Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose
Erschienen in:
Die Radiologie
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Ausgabe 5/2019
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Zusammenfassung
Die seit 31.12.2018 gültige Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) haben viele Neuerungen gebracht: Ein System zur Erfassung und Bearbeitung von Vorkommnissen muss aufgebaut werden, und bedeutsame unbeabsichtigte Ereignisse werden meldepflichtig. Medizinphysik-Experten sind zukünftig bei Hochdosisarbeitsplätzen heranzuziehen. Es können weitere Früherkennungsuntersuchungen vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geprüft und genehmigt werden. Änderungen gibt es z. B. für Arbeitsanweisungen, Teleradiologie, Aufgaben der ärztlichen Stellen und bei Dosisgrenzwerten. Die erweiterten Anforderungen zu Dokumentationen und Auswertungen machen in größeren radiologischen Abteilungen oder Praxen Funktionen wie in einem Dosismanagementsystem praktisch erforderlich. An mehreren Stellen im Regelwerk besteht noch Interpretationsspielraum oder Nachbearbeitungsbedarf. Die bisherigen Richtlinien sollen inhaltlich bis auf Weiteres verwendet werden.